Fassaden- und Lärmschutz

 




ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES
Diese Bedingungen sind allein gültig, soweit wir nicht Abweichungen oder Bedingungen des Käufers ausdrücklich schriftlich anerkennen. Einkaufs­bedingungen bzw. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.
2. ANGEBOTE UND QUALITÄTSANGABEN
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist als ungefährer Anhalt für die Eigenschaften der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Unsere Kundenberatung ist ein freiwilliger Kundendienst, der keine Haftung unsererseits begründet. Die Beratung befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung und Beachtung der für die Verwendung unserer Erzeugnisse herausgegebenen Verarbeitungsvorschriften. Bestimmte Eigenschaften der von uns zu liefernden Ware sind nur dann zugesichert, wenn wir dem Käufer eine Zusicherung schriftlich und ausdrücklich zur Absicherung gegen bestimmte Folgeschäden erteilt haben.
3. ERFÜLLUNGSORT
ist für die Lieferungen und vertraglichen Leistungen beider Geschäftspartner unsere Lieferstelle, für Zahlungen des Käufers unsere Rechnungsstelle.
4. LIEFERUNGEN
Liefertermine oder -fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Teillieferungen sind gestattet.
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-, Vertriebs-, und Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns von unseren Vertragspflichten. Wir sind jedoch zur Nachlieferung berechtigt.
5. VERSAND
Alle Sendungen (außer Verbrauchsgüter) reisen stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- oder Behältergröße. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt.
6. UMTAUSCH / RÜCKGABERECHT
Unsere Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist mangelhaft. Übermengen werden nicht zurückgenommen.
7. HAFTUNG
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf den Rechnungswert der zugrunde liegenden Lieferung. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Haftung für fehlerhafte Verarbeitung übernehmen wir nicht.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns kurzfristig– bei erkennbaren Mängeln – schriftlich zugehen und die Ware unverändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist. Bei nicht erkennbaren Mängeln hat die Anzeige unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich zu erfolgen. Reklamierte Ware ist frachtfrei einzusenden.
Bei Beschädigungen und Fehlmengen hat der Käufer zu beweisen, dass die Mängel schon bei Warenübergang vorhanden waren. Gewährleistungs­ansprüchen entsprechen wir nach unserer Wahl unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche durch Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung.
9. PREISE
Maßgebend sind die von uns ermittelten Gewichte und Mengen. Zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Kosten oder das Eintreten neuer Belastungen berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung. Unsere Preise gelten ab Werk, enthalten keine Umsatzsteuer; sie wird zusätzlich berechnet.
Es gelten grundsätzlich unsere Lieferbedingungen und kostenpflichtigen Zusatzleistungen.
10. EIGENTUMSVORBEHALT / VORAUSABTRETUNG / VERPFÄNDUNGSVERBOT
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt hat, bei Einstellung der Kaufpreisforderung in laufende Rechnung, solange noch ein Guthaben für uns vorhanden ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die Ware weiterveräußert, verarbeitet, weiterverarbeitet, umgebildet, vermengt oder vermischt wird. Er erstreckt sich auf die neue Sache oder die Mischung. Insoweit gilt jede Verarbeitung als für uns vorgenommen. Im Falle von Weiter­veräußerungen der Waren, Ihrer Verarbeitungserzeugnisse oder Mischungen tritt uns der Käufer bereits jetzt im Voraus den unserem Rechnungsbetrag für unseren Warenanteil entsprechenden Teilbetrag seiner Forderungen gegen die Erwerber ab. Wir sind befugt, über die abgetretenen Forderungen zu verfügen und sie einzuziehen. Auf Verlangen hat der Käufer alle zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Erläuterungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nicht verpfänden und zur Sicherheit übereignen. Er hat uns Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen, die Ware ausreichend gegen Feuer und Einbruchsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern und über die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen verfügen, soweit er selbst und unmittelbar die Gegenleistung erhält. Diese Verfügungsbefugnis kann jederzeit widerrufen werden; sie erlischt von selbst, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren einleitet oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt wird.
11. ZAHLUNGEN
Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Käufer sind ausgeschlossen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt erscheint oder Zahlungsverzug vorliegt, können wir vom Vertrag zurücktreten, Herausgabe der Ware, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen sowie die sofortige Bezahlung noch nicht fälliger Forderungen verlangen.
12. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist ausschließlich das Gericht am Sitz unserer Hauptniederlassung, d.h. das Amtsgericht Prenzlau bzw. das Landgericht Neuruppin. Wir können jedoch auch die Gerichte am Sitz der liefernden Niederlassung oder des örtlich für den Käufer zuständige Gericht anrufen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. FÄLLIGKEIT
Zahlungen bitten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug vorzunehmen; nach diesem Termin tritt auch ohne Mahnung Verzug des Käufers ein. Bei Zielüberschreitungen müssen wir für die uns entstehenden Verzugskosten den Käufer in Anspruch nehmen.